Neue Regeln für die Kündigung von Verträgen

Letzte Aktualisierung September 24, 2023

Anti-Verbraucher Regelungen zur Kündigung und Verträgen haben jedem mindestens einmal im Leben die Nerven verdorben. Und sobald Sie Ihr Telefon versehentlich irgendwo bekannt machen, rufen aggressive Inserenten von Elektrizitätsunternehmen und Versicherungen an.

Jetzt habe ich gelernt, nicht abzunehmen, wenn die Hamburger Vorwahl angezeigt wird, und wenn doch, bitte ich, später zurückzurufen und setze die Nummer sofort auf die schwarze Liste.

Aber auch Verträgen, die man auf eigenen Wunsch geschlossen hat, können Ärger machen. Ganz typisch: einen angewiderten Internetanbieter mitschleppen, wenn man umzieht, einen Fitnessclub bezahlt, obwohl man vor sechs Monaten das letzte Mal dort war usw.

Nach und nach wurden alle Verträge auf das Modell der Autoversicherung umgestellt – ein Vertrag für ein Jahr. Und einmal im Jahr können Sie mit Freude alles ändern.
Fast ähnlich ist es jetzt mit der Krankenversicherung. Es gibt ein paar Einschränkungen, aber im Allgemeinen ist auch alles ziemlich einfach geworden.

So wechseln Sie die Krankenversicherung

Jetzt kamen sie endlich zu den üblichen Verbraucherverträgen.

1. Es wird davon ausgegangen, dass die Verträge 1 Jahr gültig sind. Einen längeren Vertrag können Sie selbst wählen, wenn Ihnen die Wahl zwischen einem Jahresvertrag und einem günstigeren 2-Jahres-Vertrag mit einer Differenz von maximal 25 Prozent angeboten wird.

2. Wünscht das Unternehmen eine automatische Verlängerung um mehr als 3 Monate, muss es eine Kündigungsmöglichkeit anbieten.

3. Die Kündigungsfrist soll von drei auf einen Monat verkürzt werden.

4. Im Internet sollen die abgeschlossenen Verträge künftig genauso einfach im Internet gekündigt werden.

5. Telefonische Werbung ist nur mit Zustimmung des Nutzers möglich. Diese Vereinbarung ist zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.

6. Telefonische Vertragsabschlüsse für Strom oder Gas sind ab sofort nicht mehr möglich.

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