Fahrrad Regeln in Deutschland

Letzte Aktualisierung November 28, 2023

Dieses Jahr habe ich oft Radfahrer gesehen, die gegen die Regeln verstoßen haben. Mittlerweile ist es keine Seltenheit, ein Bußgeld für das Fahrradfahren zu bekommen. Schauen wir uns in diesem Thema die Fahrradregeln in Deutschland, Fahrradschilder und Bußgelder an.

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Fahrrad Regeln in Deutschland

Zustand des Fahrrads und des Radfahrers

1. Betrunkenes Fahrradfahren ist ebenso strafbar wie Trunkenheit am Steuer. Die Strafe hängt von Promille ab. Aber auch bei weniger Promille wird es eine Strafe geben, wenn die Person das Fahrrad nicht mehr normal fahren kann oder einen Unfall hat.
Das ist ein erhebliches Bußgeld und Punkte in Flensburg.

2. Diese Regel bzw. ihr Fehlen führt immer zu Unsicherheit. In Deutschland besteht keine Helmpflicht. Es wird jedoch empfohlen, da es Ihr Leben retten kann. Glauben Sie mir, auf Fahrradstraßen tauchen regelmäßig Kreuze auf.

Darüber hinaus kürzen Richter die Höhe der Entschädigung für Kopfverletzungen, wenn kein Helm getragen wurde.

Günstig können Sie Helme bei Aldi oder Kaufland kaufen.

3. Das Fahrrad muss über funktionierende Lichter, 2 unabhängige Bremsen und eine Klingel verfügen. Bisher war ein Dynamo Pflicht. Nun ist kein Dynamo mehr erforderlich, Sie müssen jedoch für ein konstantes (nicht blinkendes) ausreichend helles Licht sorgen. Das Gesetz schreibt 6-Volt-Batterien vor.

4. Zu Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, helle Kleidung zu tragen und reflektierende Elemente an der Kleidung anzubringen, insbesondere wenn Sie überwiegend auf der Straße unterwegs sind. Ansonsten ist der Radfahrer oft nur sehr schwer zu erkennen.

Wo fahren?

1. Eine wichtige Regel, gegen die am häufigsten verstoßen wird und die mittlerweile teurer geworden ist (früher wurden 15 Euro Strafe verhängt, wenn ich mich richtig erinnere, jetzt sind es 25 Euro) – Erwachsene dürfen nicht auf Gehwegen fahren.

Ein „Erwachsener“ ist ein Radfahrer, der älter als 10 Jahre ist. Mit 10 Jahren, also der 4. Klasse, legen Kinder eine theoretische und praktische Prüfung ab und gelten als ausgebildete Radfahrer.

Ein Erwachsener über 16 Jahren darf den Gehweg nur als Begleitung eines Kindes unter 9 Jahren befahren.

Kinder unter 9 Jahren dürfen hingegen nicht auf der Straße fahren, auch wenn dort eine eigene Fahrradstreife vorhanden ist. Sie dürfen nur auf Gehwegen oder abgetrennten Radwegen fahren.

In der Realität bemerkt die Polizei das Fahren auf Gehwegen nicht, wenn es sich bei dem Radfahrer offensichtlich um ein Schulkind handelt, es sich um eine schwierige Stelle mit viel Verkehr oder ein Industriegebiet handelt. In der Innenstadt, in Fußgängerzonen (wenn dort kein Schild für die Fahrradzulassung vorhanden ist) ist die Wahrscheinlichkeit eines Bußgeldes am größten.

2. Wo dürfen Radfahrer fahren?

  • auf speziellen Fahrradwegen (zusammen mit Fußgängern oder ohne). Wenn es einen Fahrradweg mit blauer Markierung gibt und dieser in gutem Zustand ist (nicht mit Schnee oder Ästen bedeckt usw.), hat der Radfahrer nicht nur das Recht, sondern ist auch verpflichtet, ihn zu befahren
  • auf Fahrrad-„Autobahnen“ – einem neuen Straßentyp mit überwiegendem Radverkehr.
  • auf Fußgängerzonen und Gehwegen mit Fahrradfrei-Schild. Allerdings haben in diesen Bereichen Fußgänger Vorgang und der Radfahrer muss dort langsam fahren.
  • auf regulären Stadtstraßen – wenn kein Radweg vorhanden ist.
  • on the Bundes- and Landesstraße (roads B, L, K) – aber nicht:
    wenn es ein Schild mit einem weißen Auto auf blauem Hintergrund gibt (Schnellstraße für Autos)
    und wenn es in der Nähe einen Radweg gibt, der mit einem blauen Schild markiert ist (dann müssen sie diesen Weg befahren).

Es muss gesagt werden, dass Radfahrer nicht immer freiwillig auf Hauptstraßen landen. Es kommt oft vor, dass das Dorf zu Ende ist, eine zunächst harmlose Straße weiterführt und sich dann herausstellt, dass es keinen Abzweig mehr gibt. Es gibt einen Radweg, aber man weiß nichts davon, weil man das Schild nicht bemerkt hat und falsch abgebogen ist. Daher empfehle ich Ihnen, sich zunächst die Route anzusehen. Schilder stehen nicht immer an der richtigen Stelle.

3. Elektrofahrräder, deren Motor eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h unterstützt (S-Pedelec), gelten als Pkw und fahren im Straßenverkehr mit Pkw.

Elektrofahrräder, die bei 25 km/h abschalten (Pedelec), gelten als Fahrräder.

Verhalten im Straßenverkehr

1. Radfahrer müssen rechts fahren. Der Radweg auf der linken Seite ist nur bei entsprechender Beschilderung befahrbar.

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2. Ein Radfahrer fährt in einem bis zu einem Meter breiten Streifen vom Fahrbahnrand entfernt. Wenn er um ein geparktes Auto herumfährt, muss er langsam fahren und Abstand halten, um nicht mit dem Gesicht an der Tür angefahren zu werden. Natürlich ist die Person, die aus dem Auto aussteigt, schuld und wird dafür mit einer Geldstrafe belegt, aber Sie werden einen Unfall haben, und das ist ein schwerer Unfall.

3. Ampeln für Fußgänger gelten nicht für Radfahrer; Sie müssen entweder ihren eigenen Ampeln oder den Ampeln für Autos folgen.

Das Überholen eines Autos auf der rechten Seite an einer Ampel ist nur möglich, wenn es angehalten ist und genügend Platz (einen Meter bis zum Rand) vorhanden ist. Wenn es sich langsam bewegt, können Sie es nicht überholen.

4. Eine lebenswichtige Regel lautet: Denken Sie nicht für den Lkw-Fahrer, sondern haben Sie Angst vor ihm. Ja, er ist wie jeder andere Autofahrer verpflichtet, Sie zu bemerken, wenn er nach rechts abbiegt. Aber Sie befinden sich in seinem toten Winkel, und meistens sieht er Sie nicht oder schaut nicht auf die kleinen Dinge unter seinen großen Rädern.

Überprüfen Sie daher jedes Mal an einer Kreuzung, ob ein Auto nach rechts abbiegt, insbesondere wenn es sich um einen Lkw handelt. Stellen Sie am besten Augenkontakt her, um sicherzustellen, dass Sie gesehen werden. „Der Fahrer hat beim Rechtsabbiegen nicht gemerkt“ ist in Zeitungsberichten die häufigste Ursache von Tode oder schweren Verletzungen von Radfahrern.

Denken Sie auch daran, dass lange Lkw, Busse und Straßenbahnen ihre Rückseite in einem anderen Bogen biegen als ihre Vorderseite. Sie können Sie beim Abbiegen mit ihrem Hinterteil auffangen.

5. Radfahrer müssen mit der Hand anzeigen, wenn sie abbiegen. Beim Linksabbiegen müssen sie zweimal zurückblicken und rechtzeitig die Spur wechseln.

6. An einem Zebrastreifen sollten Sie von Ihrem Fahrrad absteigen, wenn es keine eigene Spur für das Fahrrad gibt. In Wirklichkeit macht das niemand. Aber es ist besser, den Zebrastreifen langsam zu überqueren. Wenn Sie im Sattel sind, haben Fußgänger und auch Autos (!) Vorgang.

7. Das Schild „Radfahrer absteigen“ ist eine Empfehlung und nicht zwingend erforderlich, wenn es um Bereiche geht, in denen Radfahrer verletzt werden können. Es wird beispielsweise in der Nähe von Baustellen oder in niedrigen Tunneln platziert, sodass Sie keine Beschwerden haben, wenn Sie mit dem Kopf an die Decke stoßen. Wenn es sich um den Beginn einer Fußgängerzone handelt, müssen Sie von Ihrem Fahrrad absteigen, wenn kein Fahrradfrei-Schild angebracht ist.

8. Kinder unter 7 Jahren müssen in Kindersitze oder speziele Anhähger transportiert werden. Bitte brechen Sie diese Regel nicht. Einem Kind, das ich kenne, wurde vom Knie abwärts die gesamte Haut vom Bein gerissen, als sein Bein in einem Rad hängen blieb. Das wollen Sie definitiv nicht.

9. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, solange sie den Verkehr nicht behindern.

10. Wenn Sie auf der Straße fahren, unterliegen Sie den allgemeinen Verkehrsregeln, einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die am schwierigsten für Ausländer Regel lautet: „Geben Sie dem Auto rechts Vorfahrt.“ Sie gilt in 30-Kilometer-Zonen (eigentlich fast alle Wohngebiete, es sei denn, es gibt einen Hinweis auf eine Hauptstraße) und an Kreuzungen mit einer gepunkteten Linie auf allen Seiten. Die Schwierigkeit besteht darin, dass es an diesen Orten keine zusätzlichen Schilder gibt. Sie müssen sich immer an diese Regel erinnern! Und selbst wenn Sie auf einer Straße für Radfahrer fahren, gilt diese Regelung an Kreuzungen, sofern keine zusätzlichen Schilder vorhanden sind.

Fahrradschilder in Deutschland

Wo darf man fahren

Weg nur für Radfahrer:

Überwiegend Fahrradverkehrszone. Fußgänger können am Straßenrand entlanggehen. Autos – wenn ein zusätzliches Hinweisschild vorhanden ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 30 km/h. Es gilt die Regel „rechts vor links“.

Gemeinsame Straße mit Fußgängern…

…mit Spurtrennung

… ohne Spurtrennung

Fahrradfahren ist in beide Richtungen erlaubt (besonders relevant, wenn der Fahrradweg links von der Fahrbahn liegt oder das ist Einbahnstraße).

Fahrrad-„Autobahn“ (die Geschwindigkeit ist nicht begrenzt, dies bedeutet jedoch nicht, dass es absolut keine Hindernisse gibt). Anfang und Ende

Zusätzliche Wegweiser (schwarz-weiße, klassisches grüne, auf gelbem Hintergrund oder andere Farben in besonders fahrradfreundlichen Regionen).

Die Straße hat eine Sackgasse, aber Radfahrer (und Fußgänger) können weiterfahren. Dies bedeutet normalerweise, dass es weiter ein schmaler Rad- oder Gehweg oder eine Zufahrt zu einer anderen Straße gibt.

Autos müssen links abbiegen, Radfahrer können auch geradeaus fahren oder rechts abbiegen.

Ein grüner Pfeil an einer Ampel bedeutet, dass Sie an einer roten Ampel rechts abbiegen können, wenn von links keine Autos fahren. Dieser Pfeil kann für alle Verkehrsteilnehmer oder nur für Radfahrer gelten.

Wo man NICHT fahren sollte

Verbotsschild für Radfahrer

Fahrrad Regeln in Deutschland / Cycle rules in Germany

Ein Schild, das für Radfahrer die Beschränkungen oder Verbote des Schildes, an dem es angebracht ist, aufhebt.

Für Radfahrer gelten zudem allgemeine Verbotsschilder – die Durchfahrt ist ohne zusätzliches Fahrradfrei-Schild verboten.

Mit Fahrradfrei-Schild:

Bei einem Einbahnverkehrsschild darf nicht in die Gegenrichtung gefahren werden.

Aber mit Fahrrad-Zusatzschild schon:

Fahrradschilder

Sie dürfen nicht auf einer Fußgängerstraße oder in einer Fußgängerzone fahren:

Hier aber schon:

Auf Autobahnen und Schnellstraßen darf man definitiv nicht fahren. Obwohl sie jedes Jahr über diejenigen berichten, die es versucht haben.

Warn- und andere Schilder

Es ist auch nützlich, die folgenden Schilder zu kennen.

Ruhige Verkehrszone (Sie können fahren, aber langsam)

Das Überholen von Fahrrädern ist verboten

Dieses Schild wird oft für diejenigen angebracht, die es nicht verstehen. Das bedeutet, dass das Schild, an dem es angebracht ist, auch für Radfahrer und Mopeds gilt. Zum Beispiel „Durchfahrt verboten“.

Für Radfahrer und diejenigen, die auf dieser Straße etwas zu tun haben (Einheimische, Gäste und Ladenbesucher), ist die Straße frei.

Bei roter Ampel hier anhalten.

Radfahrern wird empfohlen, vom Fahrrad abzusteigen.

Verbot für motorisierte Fahrzeuge. Oft mit einem Genehmigungsschild für Radfahrer versehen, um ihnen Sicherheit zu geben.

Auf einer schmalen Straße hat Ihre Fahrspur Vorfahrt (oder umgekehrt, wenn der rechte Pfeil rot ist).

Die Hauptstraße. Nur wenn diese Schilder in Wohngebieten mit Tempo 30 vorhanden sind, ist Ihre Straße die Hauptstraße. Ansonsten gilt die Regel „rechts vor links“.

Warnung vor der Baustellenausfahrt.

Warnung vor Straßenschäden

Schild für Linksabbiegen

Schild für Elektrofahrräder

Bußgelder für Radfahrer

Geprüft in 2023
Für jedes Bußgeld gibt es einen Zuschlag, wenn eine Behinderung, eine Gefahr oder eine Schädigung herbeigeführt wurde. Das heißt, wenn die Nichtbenutzung einer Fahrradstraße gerade einmal 20 Euro kostet, dann kostet sie bei Behinderung 25 Euro, bei einer Gefahr von 30 Euro, die zu einem Unfall oder Sachschaden geführt hat, 35 Euro (die Schaden kommen zusätzlich dazu, wenn Sie für schuldig befunden werden). Im Folgenden werde ich nur Startstrafen angeben.

Fahren ohne Hände – 5 Euro
Der Transport eines Kindes ohne Sitz oder Anhänger kostet 5 Euro
Beförderung eines Kindes über 7 Jahre – 5 Euro

Fahren mit Kopfhörern (sofern diese die Wahrnehmung der Verkehrssituation beeinträchtigen) – 10 Euro
Bremsen funktionieren nicht oder fehlen – 10 Euro

Fahrrad ohne Klingel – 15 Euro
Falsches Benutzen der Straße (Fahren in der Mitte der Straße statt auf der rechten Fahrspur, Nichtbenutzung einer markierten Fahrspur usw.) – 15 Euro

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Nebeneinander fahren und andere Verkehrsteilnehmer behindern – 20 Euro
Nichtbenutzung eines beschilderten Radweges – 20 Euro
Auf einer Fahrradstraße in die falsche Richtung fahren – 20 Euro
Fahren in für Fahrräder verbotenen Bereichen oder auf dem Gehweg – 25 Euro

Während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonieren – 55 Euro

Nichtachtung gegenüber Fußgängern beim Abbiegen und Gefährdung – 70 Euro

Fahren bei Rotlicht – 60 Euro und 1 Punkt
Fahren bei Rotlicht mit Gefährdung – 100 Euro und 1 Punkt
Fahren bei Rotlicht mit Sachbeschädigung – 120 Euro und 1 Punkt
Fahren bei Rotlicht nach mehr als 1 Sekunde: jeweils 100, 160 und 180 Euro und 1 Punkt

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