Versicherungen für Auslandsreisen. Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittversicherung

Letzte Aktualisierung November 28, 2023

Für Auslandsreisen sind die Haftpflichtversicherung und die Reisekrankenversicherung sowie die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung am relevantesten. Wer im Urlaub ein Auto mietet, dem wird auch empfohlen, die sogenannte Mallorca-Police Haftpflichtversicherung für Mietwagen abzuschließen. Darüber hinaus bietet man weitere Optionen an: Gepäckversicherung, Unfallversicherung, die eher nicht benötigt wird.

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Wie kann man Krankenkasse wechseln
Was ist private Haftpflichtversicherung
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Lebensversicherung – was beachten
Anlage Vorsorgeaufwand
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Krankenversicherung im Ausland: Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung

Während die durchschnittliche Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten bei Kurzreisen in der Europäischen Union gut funktioniert, ist die Krankenversicherung, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung, sehr eingeschränkt.

Daher wird eine zusätzliche Police als angemessen und dringend empfohlen.

Es gibt eine Reisekrankenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung.

Die erste ist in der Regel für eine begrenzte Dauer der Reise, das heißt für bestimmte Daten.

Die zweite ist eine einjährige (halbjährige) Police, die davon ausgeht, dass
entweder ein paar Urlaube pro Jahr (z.B. bis zu 56 Tage im Jahr, und dann sind die Kosten sehr gering, diese Art kann auch Reisekrankenversicherung genannt werden)
oder ein längerer Aufenthalt (und dann liegen die Kosten zwischen 1 und 5 Euro pro Tag).

Was garantieren die gesetzlichen Krankenkassen bei Auslandsreisen?

In Europa (EU plus Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen. Sonderfall Mazedonien, Serbien und Montenegro – hier werden nur Notfälle bezahlt) garantiert die elektronische Versichertenkarte die Bezahlung aller Leistungen, die während der Reise notwendig wurden und nicht bis zur Heimkehr aufgeschoben werden konnten. Dies kann ein Besuch bei einem Arzt oder einem Krankenhaus sein. Auch die Kosten für Medikamente werden in diesen Fällen übernommen.

Aber es gelten die Regeln, die in diesem Land akzeptiert werden, als ob Sie dort versichert wären. Das heißt, wenn es Einschränkungen bei der Arztwahl gibt, müssen Sie diese befolgen. Wenn man etwas extra bezahlen muss, müssen Sie extra selbst bezahlen.

Wenn die Karte nicht gelesen werden kann, müssen Sie die Rechnung selbst bezahlen und dann auf die Rückerstattung durch die Krankenkasse warten.

Was wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt

Sie werden nach den Regeln des Gastlandes behandelt und das Geld wird nach den Regeln von Deutschland zurückerstattet. Wenn in Deutschland einige Leistungen nicht bezahlt werden, wird der Betrag daher nicht vollständig zurückerstattet.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Reisen bis zu 6 Wochen pro Jahr.

Krankentransport nach Hause, falls erforderlich, ist nicht versichert.

Was sollte in einer privaten Reisekrankenversicherung enthalten sein

Die gesetzliche Krankenkasse kann Ihnen keine zusätzlichen Dienstleistungen verkaufen. Sie empfiehlt Ihnen normalerweise ihren Partner. Es besteht keine Verpflichtung, diesen speziellen Partner auszuwählen.

Am häufigsten werden Policen in Paketen mit Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung (was sinnvoll ist), Reisegepäckversicherung (was nicht viel Sinn macht) verkauft.

Die Versicherung beinhaltet in der Regel:

  • notwendige ambulante Arztbesuch
  • verordnete Medikamente und Heilmittel
  • einfache Zahnbehandlung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
  • Heimtransport

Die Versicherung umfasst in der Regel nicht:

  • Medizintourismus
  • Behandlung dringender Probleme, wenn der Tourist bereits vor der Reise wusste, dass er eine Behandlung benötigen würde
  • bewusste Schaden sowie Schaden durch Missbrauchs von Drogen, Arzneimittel oder Alkohol
  • Schäden durch Beteiligung an inneren Unruhen oder Krieg
  • Spa-Behandlung
  • psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung
  • Suchtbehandlung
  • Probleme mit Schwangerschaft, Geburt, außer in dringenden Fällen

Worauf ist zu achten

  • wenn die Versicherung nur “akute” oder “nicht absehbare” Fälle zahlt – diese Fälle werden von der staatlichen Versicherung bezahlt und diese Formulierungen sind zu weit gefasst. Die Verschlimmerung diagnostizierter chronischer Erkrankungen wird sofort zum Problem. Chronische Patienten müssen eine Antwort auf die Frage suchen, wie diese Versicherung mit chronischen Menschen umgeht – die ADAC-Versicherung weist dies beispielsweise gesondert aus.
  • Sie sollten auch Versicherungen mit der Einschränkung “unaufschiebbare Behandlungen” vermeiden
  • Sportschäden müssen eingerechnet werden.
  • Beachten Sie, ob neben Medikamenten auch Hilfsmittel enthalten sind. Krücken oder ggf. Rollstuhl werden teuer
  • Versicherung muss Covid-Fälle abdecken
  • Schwangere müssen eine Versicherung abschließen, die die Behandlung von Fehl- und Frühgeburten sowie die Betreuung eines Frühgeborenen vorsieht
  • es ist wünschenswert, dass der Transport ins Heimatland nicht nur in den dringendsten Fällen, sondern auch als „sinnvoll“ erfolgt, beispielsweise wenn eine Behandlung von mehr als zwei Wochen erwartet wird
  • Familien mit Kindern müssen auf den Punkt achten, ob Kinderbetreuung bezahlt wird, wenn die Eltern im Krankenhaus sind

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht so wichtig wie eine Krankenversicherung, da vieles erstattet werden kann. Sie ist relevant für Risikogruppen wie Familien mit Kleinkindern oder Rentner.

Vorteilhafter ist in der Regel die kombinierte Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung.

Mögliche Gründe für Reiserücktritt (möglicherweise sind nicht alle in der Police enthalten, achten Sie auf die für Sie relevanten)

  • schwere unerwartete Krankheit. Dies ist der umstrittenste und am schlechtesten formulierte Punkt, der leicht zugunsten der Versicherung interpretiert werden kann. Chronische Krankheiten werden sofort zum Problem, da sie nicht als unerwartet bezeichnet werden können.
  • Tod von Angehörigen (Verwandtschaftsgrad ist abzuklären, evtl. decken sich Ihre Vorstellungen von naher Verwandtschaft nicht mit den Vorstellungen der Versicherung, die notwendigen Angehörigen sollten auf der Risikopersonenliste stehen)
  • schwere Verletzung durch Unfall
  • schwere Schwangerschaftskomplikationen
  • Prothesenschäden
  • erheblicher Sachschaden
  • Kündigung durch unvorhergesehenen Personalabbau
  • einen Job nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit bekommen
  • Wiederholungsprüfungen für Schüler oder Studenten

Ein besonderer Punkt sind die Covid-Fälle. Die Versicherungen gehen sehr unterschiedlich mit ihnen um, ebenso mit der Notwendigkeit einer Quarantäne wegen der Corona. Für die Quarantäne muss in der Regel eine gesonderte Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Aber es wird nicht retten, wenn das gesamte Hostel unter Quarantäne gestellt wurde oder ein Land eine unerwartete Quarantäne für alle, die einreisen, angeordnet hat. Auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes stehen nicht in der Liste. Wenn Sie jedoch ein Tourpaket gebucht haben, muss das Geld an Sie zurückerstattet werden.

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Was ist versichert

  • Absage der Reise
  • Verspäteter Reiseantritt (z.B. Umbuchung eines Flugzeugs oder Zwischenunterkunft)
  • Reiseunterbrechung
  • Aufenthaltsverlängerung infolge schwerer Krankheit oder Unfall
  • Stornierung der gebuchten Unterhaltung oder Autovermietung

Worauf ist zu achten

Buchen Sie keine Police mit der Reise, da das Paket schlechte Policen bietet.

Beachten Sie die Kündigungsbedingungen, diese Versicherung kann sich automatisch um ein Jahr verlängern.

Die Versicherungssumme muss den real möglichen Schäden entsprechen. Bei Jahrespolicen ist eine Erhöhung des Betrages mindestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Für Familien kann ein einjähriger Vertrag von Vorteil sein, denn auch individuelle Reisen von Familienmitgliedern sind in diesem Fall versichert.

Alle für Sie wichtigen Personen sollten auf der Risikopersonenliste stehen. Zum Beispiel sind Ihnen nicht nur Ihre Kinder wichtig, sondern auch Ihre Großmutter oder Tante oder Ihr Enkel.

Besser, wenn es keine Selbstbeteiligung gibt und schon gar nicht prozentual.

Es wird empfohlen, Versicherungen zu wählen, die Versicherungsombudsmann-Lösungen unterstützen. Das ist so etwas wie ein Schiedrichter, dessen Entscheidungen in strittigen Fällen mit einem Streitwert von weniger als 10.000 Euro die Versicherer zu befolgen verpflichtet sind.

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