Wer muss Steuererklärung abgeben?

Letzte Aktualisierung September 24, 2023

Auf der Frage “Wer muss Steuererklärung abgeben?” habe ich kurz in der Einleitung zur Ausfüllenhilfe der Einkommensteuererklärung geantwortet. Aber zu einem wichtigen Punkt gab es keine Antwort:
ich bin dieses Jahr nach Deutschland gekommen
ich bin Arbeitnehmer und habe kein weiteres Einkommen
– muss ich für dieses Jahr eine Steuerrerklärung abgeben?

In der Liste derer, die eine Steuererklärung abgeben müssen, wurden die Leute, die gerade eingezogen, nicht erwähnt. Aber meine alten Erinnerungen an die Arbeit für ein Steuermagazin brachten eine vage Kenntnis der steuerlichen Ansässigkeit an die Oberfläche.

Versuchen wir, dieses schwierige Thema zu verstehen, aber zuerst werden wir herausfinden, wer doch auf der Liste steht.

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Bitte beachten Sie, dass ich kein Steuerberater bin und nicht für Ihre Steuererklärung verantwortlich bin. Wenn Ihr Fall komplex ist, Sie sich nicht sicher sind und Angst haben, einen Fehler zu machen, wenden Sie sich an einen Spezialisten. Sie haben die Wahl zwischen Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberater. Die zweite Option ist teurer, deckt aber Fälle ab, die die erste nicht bietet.

Wer muss Steuererklärung abgeben?

Die Steuerbehörden interessieren sich für Ihr Einkommen, also ist alles ganz einfach:

  • Sie haben eine Einnahmequelle und diese übermittelt selbst Daten an das Finanzamt – Sie müssen nichts tun,
  • Sie haben mehr als eine Einkommensquelle (z. B. hat Ihre Frau auch ein Einkommen) – das Finanzamt kann Sie hier nicht alle erfassen, reichen Sie die Daten daher bitte selbst ein
  • Sie selbst oder Ihre einzige Einkommensquelle machten etwas außerordentlich (Freibetrag wurde beantragt, untypische Einkünfte wurden gezahlt) – dies müssen Sie selbstverständlich melden

Was passiert mit dem Abzug von Kosten – dem Finanzamt ist das egal, aber es sollte Inhen nicht egal sein, so viele Menschen geben freiwillig eine Steuererklärung ab und erhalten einen Teil der Steuern zurück.

Wie hoch „ein Teil der Steuern“ ist, lässt sich im Voraus nicht vorhersagen, da es zu viele Optionen gibt. Die Abzüge hängen von Steuerklassen, Entfernung zur Arbeit, Anzahl der Kinder und vielen anderen Umständen ab. Daher kann das Beispiel anderer keine Richtschnur sein: Es ist fast immer vorteilhaft, eine Erklärung freiwillig abzugeben, aber nur die Erklärung selbst bestimmt, wie rentabel sie ist.

Sie müssen, wenn

1. Familien mit den Klassen 5 und 3, wenn der Partner mit der Klasse 5 mehr als 410 Euro Jahreseinkommen bezieht, oder Familien mit den Klassen 4 mit Faktor. Diese Klassen haben eine ungefähre Besteuerung – es kann zu einer Unterzahlung oder einer Überzahlung kommen, sodass eine Neuberechnung erforderlich ist.

2. Diejenigen, die zweiten Job (Klasse 6) oder eine andere Einkommensquelle haben, die mehr als 410 Euro pro Jahr beträgt – Vermietung, oder Solarpanels auf dem Dach/Balkon, oder Arbeit als Fotograf, oder Kapitalerträge (falls nicht vorhanden bereits eingezahlt), oder…

3. Diejenigen, die vom Staat eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten haben – Lohnersatzleistungen. Das sind Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Da Zahlungen von anderen Organisationen (z. B. Arbeitsamt) geleistet werden, haben Sie zwei Einnahmequellen.

4. Es wurde ein vorläufiger Freibetrag beantragt. Dies geschieht, wenn eine Person seinen bestimmten Abzug sofort erhalten möchte. Natürlich möchte auch das Finanzamt noch wissen, wie berechtigt dieser Wunsch war und wie stark die Steuern angepasst werden müssen. Ausnahme: Behinderte, Pflegebedürftige und alleinerziehende Mütter erhalten einen Pauschalrabatt.

5. Sie haben einige Sonderzahlungen vom Arbeitgeber erhalten: z. B. Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit.

6. Sie haben Buchstaben in der Zeile „Großbuchstaben“ im Lohnsteuerbescheid.

7. Sie haben einen Verlustvortrag auf das Folgejahr beantragt.

8. Sie sind Selbstsständig (freiberuflich / gewerblich).

Wer ist Steuerresident: Beschränkte Besteuerung und 183-Tage-Regelung

Wir sehen also keinen direkten Hinweis: “Sie sind verpflichtet, wenn Sie dieses Jahr ins Land gekommen sind.” Allerdings gibt es einen verdächtigen Punkt 2 – sonstige Einkünfte mehr als 410 Euro. Gilt das für das Finanzamt, wenn ich vor dem Umzug Einkünfte im Ausland bezogen habe? Was wäre, wenn ich nur einen Monat in Deutschland lebe?

Wer ist Steuerresident

Als Resident (ansässig) gilt in der Regel eine Person:

– wenn sie dort einen ständigen Wohnsitz hat

– wenn er in zwei Staaten seinen ständigen Wohnsitz hat – der Ort, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet

– wenn er in keinem der beiden wohnt – derjeniger, dessen Staatsbürgerschaft er hat

– wenn es unmöglich ist, anhand der Staatsangehörigkeit zu bestimmen – dann durch Vereinbarung der Parteien

Deutschland unterscheidet zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, wenn sich eine Person innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Monate in Deutschland aufhält. Freizeitreisen oder Besuche zählen nicht.

Wer eine beschränkte Steuererklärung abgibt

Eine eingeschränkte Steuererklärung nur für in Deutschland erzielte Einkünfte wird von Personen abgegeben, die keinen Wohnsitz haben und sich weniger als sechs Monate in Deutschland aufhalten.

Hier ist der erste Punkt wichtiger – ob ein Wohnort vorhanden ist oder nicht. Erst nachdem der erste Punkt bestimmt und eine negative Antwort darauf erhalten wurde, können wir zum zweiten Punkt weitergehen. Wenn die Antwort auch nein ist, dann ist die Besteuerung begrenzt.

Wohnsitz ist so vage definiert, dass man nur anhand von Beispielen nachvollziehen kann, was genau gemeint war. Den Beispielen zufolge haben diejenige keine Wohnsitz, die zur Ausübung von Gelegenheitsjobs ohne Bleibeabsicht kommen. Zum Beispiel kam eine Person für 2-4 Monate, mietete eine Wohnung, erledigte die Arbeit und ging. Welche Art von Wohnung sie gemietet hat, spielt keine Rolle. Der Zweck zählt – vorübergehend.

Wenn Sie in diesem Jahr nur zwei Monate Wohnsitz haben, aber beabsichtigen, lange in Deutschland zu leben, dann gelten Sie bereits als unbeschränkt steuerpflichtig. Gleiches gilt, wenn Sie zwei Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern haben und regelmäßig an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Und selbst wenn Sie längere Zeit in Deutschland arbeiten wollten, der Vertrag aber gekündigt wurde – Sie sind trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig. Deutschland interpretiert alle Zweifel zugunsten einer Vollbesteuerung.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind daher diejenigen, die in der zweiten Jahreshälfte eingereist sind und dementsprechend weniger als 183 Tage in Deutschland gelebt haben, aber einen Vertrag abgeschlossen haben und einen weiteren Aufenthalt beabsichtigen.

Voll steuerpflichtig sind auch diejenigen, die zu Jahresbeginn ausreisen, sich aber in den vorangegangenen 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland aufgehalten haben. Dafür reichen schon zwei Tage im neuen Jahr. Das nennt sich zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig und entspricht der üblichen unbeschränkte Besteuerung.

Dabei betrachtet Deutschland 183 Tage recht frei. Wenn Sie für ein paar Wochen in den Urlaub gefahren sind, gilt dies nicht als Abwesenheit und wird nicht berücksichtigt.

Aber lohnt es sich überhaupt, beschränkt steuerpflichtig zu werden? Diese begrenzte Besteuerung berücksichtigt nicht Ihre Einkünfte in anderen Ländern, aber auch Ihre Ausgaben nicht. Dabei bleibt das Steuerfreiebetrag unberücksichtigt, zahlreiche Abzüge und Vergünstigungen bleiben unberücksichtigt.

Daher können beschränkt Steuerpflichtige, die mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in Deutschland bekommen haben oder deren andere Einkünfte den Steuerfreiebetrag nicht überschreiten, eine Vollversteuerung beantragen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie dem deutschen Finanzamt alle Ihre Einkünfte auch aus anderen Ländern mitteilen müssen. Wird Deutschland Steuern auf Einkünfte aus anderen Ländern erheben? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie herausfinden, ob mit dem Land, in dem diese Einkünfte erzielt wurden, ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen wurde. Diese Abkommen definieren, wer den Kunden melkt.

Deutschland hat Abkommen mit etwa 70 Ländern der Welt.

Vollständige Liste und Abkommen hier

Leider sind die Abkommen nicht genau gleich, so dass jedes separat studiert werden muss. Kernpunkt ist die 183-Tage-Regelung (ein halbes Jahr mit einem Tag dazu).

Aber auch hier sind die Regeln nicht die gleichen. Einige Länder zählen 183 Tage des physischen Aufenthalts einer Person im Land, einschließlich der Tage der Abreise und Ankunft. Andere zählen nur Tage der tatsächlichen Arbeit im Land. Manche zählen nach dem Kalenderjahr, andere nach dem Steuerjahr (das nicht mit dem Kalender zusammenfällt), wieder andere einfach 12 Monate.

Abkommen umfassen im Allgemeinen:
Einkommen von Einzelpersonen und Gewinne von Unternehmen einschließlich Einkünfte aus der Nutzung von Immobilien
Lizenzgebühren
Dividenden und Zinsen

[shariff]

Betrachten wir das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, da es die Mehrheit betrifft.

Es könnte ungefähr so formuliert werden:
– das Einkommen wird in dem Land besteuert, in dem die Person gearbeitet hat
– dies wird jedoch nicht berücksichtigt, wenn die Person weniger als 183 Tage in zwölf Monaten, beginnend und endend im maßgeblichen Steuerzeitraum, im Land verbracht und für eine Organisation gearbeitet hat, die nicht in dem Land ansässig ist, in dem er gearbeitet hat, und das war nicht eine Betriebsstätte dieser Organisation

Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, werden alle der unbeschränkten Besteuerung unterliegenden Einkünfte als deutsche besteuert.

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Fazit

Und wo ist die Antwort auf die Frage, ob ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Die Antwort wird nirgendwo direkt gegeben, folgt aber aus dem Obigen.

Sie sind mit einer längerfristigen Bleibeabsicht nach Deutschland gekommen, haben einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen und eine Wohnung gemietet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es im Januar oder Dezember war – Sie sind zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig, also voll steuerpflichtig.

Bei der Vollbesteuerung sind die deutschen Finanzbehörden an all Ihren Einkünften für das ganze Jahr interessiert – die Art der Besteuerung gilt für das ganze Jahr, auch wenn Ihnen zwei Tage im Jahr geschuldet wurden.

Gemäß dem zweiten Punkt unserer Liste am Anfang des Artikels müssen Sie eine Erklärung abgeben, wenn Sie im Laufe des Jahres mehr als eine Einnahmequelle haben. Sie hatten Einkünfte beispielsweise von einem Arbeitgeber in Ihrem Land und es gibt Einkünfte in Deutschland, das heißt, Sie sollten eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie in diesem Jahr keine Einkünfte im Herkunftsland erzielt haben, besteht keine Verpflichtung.

Hinzu kommt, dass Einkünfte im Ausland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Aber es erhöht die Höhe des Einkommens für das Jahr, was sich auf den Steuerprozentsatz auswirkt, der Ihnen abgezogen wird.

Einkünfte in einem anderen Land spiegeln sich in der Anlage Wa-Est wider. Sie können sie um die gleichen Werbungskosten wie in Deutschland reduzieren.

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