95 Prozent der Versicherungsleistungen sind gesetzlich definiert, alle Krankenkassen sind also gleich. Dies sind alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsproblemen – Arztbesuche, notwendige Operationen und Untersuchungen.
Es gibt keine vollständige Liste der kostenpflichtigen Dienste.
So ist beispielsweise der Anspruch auf kostenlose Behandlungsleistungen bei unnötigen Eingriffen eingeschränkt – wenn Sie infolge einer Tätowierung oder einer Schönheitsoperation krank werden.