Letzte Aktualisierung November 28, 2023
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Auf jeden Fall müssen Sie einen davon haben.
Krankenversicherung. 2. GKV – alles, was ich (nicht) bezahle. A-K
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Diese Versicherung wird über die gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Es gibt 105 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, davon sind in allen Bundesländern nur etwa 40.
Am Anfang (seit dem 19. Jahrhundert) gab es mehrere Arten von Versicherungsunternehmen: AOK – ortsgebundene (Allgemeine Ortskrankenkasse), BKK – Betrieb Krankenkassen, IKK – korporative (Innung – Körperschaft, Werkstatt), für Landwirte und Forstarbeiter. Dies sind die sogenannten Primärkasse.
Später wurden auch die sogenannten Ersatzkassen geschaffen – Krankenkassen, die freiwillig diejenigen einschlossen, die nicht zwingend anderen Typen angehörten. Es gibt sechs Krankenkassen dieser Art, darunter die größten TK und Barmer.
Für den Kunden gibt es nun keinen Unterschied in der Form der Krankenkassen.
Der erste Beitritt als Mitglied einer solchen Krankenkasse bedarf keiner Bedingungen. Bedingungen auftreten, wenn Sie in einer privaten Versicherung waren und in eine gesetzliche wechseln möchten.
Familienangehörige, die der Familienversicherung beigetreten sind, sind keine Mitglieder der Versicherungsgesellschaft. Dies ist wichtig für Fragebögen. Frage an eine nicht berufstätige Ehefrau in der Familienversicherung: – Sind Sie Mitglied der Versicherungsgesellschaft? Antwort: Nein (Sie sind versichert, aber kein Mitglied). Gleiches gilt für Kinder. Oft muss angegeben werden, bei wem sie versichert sind.
Wer ist bei der GKV versicherungspflichtig?
Es gibt jedoch Kategorien von Bürger, die bei der GKV versicherungspflichtig sind. Sie sind:
- Beschäftigte, die weniger als 62.550 Euro im Jahr verdienen
- Rentner, die 9/10 der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. War ein Rentner die letzten 12 Monate / 24 Monate in den letzten 5 Jahren vor der Rente gesetzlich versichert, kann er freiwillig in die gesetzliche Versicherung eintreten. Wenn er in einer privaten Versicherungsgesellschaft war, sollte er dort bleiben.
- Azubi (Auszubildende), Praktikanten
- Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG 1)
- Familienangehörige ohne Einkommen (Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner)
- Behinderte
Selbstständige, Freiberufler, Beamte können zwischen PKV und GKV wählen.
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 62.550 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren können in die Privatversicherung wechseln, wenn sie möchten, oder in GKV als freiwillig versicherte bleiben.
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Solidaritätsprinzip gezahlt – sie hängen vom Einkommen ab und nicht von Alter, Gesundheitszustand usw.
Der Standardbeitrag ist 14,6%. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, zahlen Sie 7,3 % und Ihr Arbeitgeber zahlt ebenfalls 7,3 %.
Da die Standardbeiträge die Kosten der Krankenkassen nicht decken, haben diese das Recht, den Zusatzbeitrag von 0 bis 2,7 Prozent zuzuweisen. Die meisten Krankenkassen hatten für 2020 1,1 Prozent und für 2021 1,2 Prozent mehr.
Somit beträgt der durchschnittliche Gesamtbeitrag 15,8 Prozent, wovon die Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt wird.
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Dies ist das Standardschema. Dann beginnen die Optionen.
Selbstständige
Wenn Sie selbstständig sind, auch mit geringem Einkommen, ist Ihre Mitgliedschaft freiwillig. Sie können wählen, ob Sie nach 7 Wochen Krankheit Krankengeld beziehen oder nicht. Wenn Sie so wollen, entspricht Ihr Anteil dem der Arbeitnehmer, 14,6%. Wenn Sie dies nicht tun, beträgt Ihr Basisprozentsatz 14%. Plus einen Zusatzbeitrag.
Der Prozentsatz berechnet sich aus Ihrem gesamten Einkommen, jedoch nicht über einem bestimmten Betrag (ca. 4.690 Euro pro Monat). Auch die Mindestgrenze, unter die die Beitragsberechnung nicht fällt, ist da – rund 1060 Euro.
Studenten
Studierende zahlen den sogenannten Sockelbeitrag, der unabhängig von ihrem Einkommen aus der Höhe des Bafög berechnet wird und knapp 80 Euro im Monat beträgt. Viele Studierende bleiben jedoch bis zum Alter von 23-25 Jahren bei ihren Eltern in der Familienversicherung.
Beamte
Beamte müssen den vollen Betrag an die gesetzliche Krankenkasse als freiwillig versicherte zahlen.
In der Privatversicherung hingegen erhalten sie günstige Tarife und Entschädigungen – in der Regel 50 Prozent ihrer Ausgaben. Wenn sie Kinder und einen Partner haben, beträgt diese Entschädigung bis zu 80 Prozent. Deshalb entscheiden sich 70 Prozent der Beamte für eine private Versicherung.
Rentner
Für Rentner gelten die gleichen Beiträge wie für Arbeitnehmer. Die Hälfte der versicherungspflichtigen Personen wird von der Rentenkasse bezahlt. Es gibt eine Aufstellung der Zusatzeinkommen eines Rentners, die bei der Berechnung der Versicherungsleistungen nicht berücksichtigt werden/werden. Rentner, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten müssen, zahlen nach anderen Regeln: Die Liste der angerechneten Einkommen ist größer und es gibt keine Zuzahlung von der Rentenkasse.
Arbeitslose
Arbeitsamt zahlt Beiträge für Arbeitslose, die Leistungen beziehen. Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, müssen sich freiwillig versichern. In der GKV beträgt die Mindestbeitragshöhe etwa 160 Euro pro Monat.
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